der Fahrschule Kohlenberg
Fahrschule Kohlenberg
Inhaber: Björn Weustenhagen
Heyestraße 211
40625 Düsseldorf
E-Mail: info@fahrschule-kohlenberg.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ausbildungsverträge zwischen der Fahrschule Kohlenberg (nachfolgend „Fahrschule") und ihren Fahrschülerinnen und Fahrschülern (nachfolgend „Fahrschüler"). Sie gelten unabhängig davon, ob die Kontaktaufnahme persönlich, schriftlich oder über die Website erfolgt.
Die Online-Anmeldung über die Website der Fahrschule stellt ausschließlich eine unverbindliche Voranmeldung dar. Durch die Online-Voranmeldung kommt kein Ausbildungsvertrag zustande.
Der Ausbildungsvertrag wird erst durch persönliche Anmeldung und Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages in der Fahrschule geschlossen.
Die Fahrschule ist berechtigt, Voranmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Minderjährige Fahrschüler benötigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.
Sie erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.
Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Fahrlehrergesetz (FahrlG) und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).
Diese AGB sind Bestandteil des Ausbildungsvertrages.
Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung.
Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte gelten für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Beginn des Ausbildungsvertrages (Preissicherheit).
Nach Ablauf dieser zwölf Monate ist die Fahrschule berechtigt, die zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise gemäß Preisaushang anzuwenden.
Hierauf wird der Fahrschüler rechtzeitig hingewiesen.
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
Die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Entgelte entsprechen dem jeweils gültigen Preisaushang der Fahrschule gemäß § 32 FahrlG.
Nebenabreden oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:
Mit dem Entgelt für eine Fahrstunde von 45 Minuten werden die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie der praktische Fahrunterricht abgegolten.
Ein bestimmter Ausbildungserfolg oder das Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung wird nicht geschuldet.
Vereinbarte Fahrstunden müssen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abgesagt werden. Der Sonntag zählt bei der Fristberechnung nicht mit.
Bei fristgerechter Absage entstehen keine Kosten.
Erfolgt die Absage innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der Fahrstunde oder erscheint der Fahrschüler nicht, ist die Fahrschule berechtigt, 75 Prozent des Fahrstundenentgelts als Ausfallkosten zu berechnen, sofern die Fahrstunde nicht anderweitig vergeben werden kann.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Grundbetrag ist bei Abschluss des Ausbildungsvertrages fällig.
Fahrstunden sind vor oder spätestens am Tag der Durchführung zu bezahlen.
Entgelte für Prüfungen sowie verauslagte Gebühren sind spätestens drei Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Fahrschule berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen zurückzuhalten.
Der Fahrschüler kann den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen.
Die Fahrschule kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei nachhaltiger Verweigerung der Ausbildung, groben oder wiederholten Verstößen gegen Anweisungen des Fahrlehrers oder bei sicherheitsrelevanten Bedenken.
Jede Kündigung bedarf der Textform.
Bei Beendigung des Ausbildungsvertrages sind die bis dahin erbrachten Leistungen, insbesondere durchgeführte Fahrstunden und Prüfungsanmeldungen, zu vergüten.
Weitergehende pauschale Schadensersatzforderungen werden nicht erhoben.
Vorauszahlungen sind zu erstatten, soweit ihnen keine erbrachten Leistungen gegenüberstehen.
Die Fahrschule haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Der Fahrschüler ist vom Unterricht ausgeschlossen, wenn er unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln steht oder sonst Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit bestehen.
In diesem Fall kann eine Ausfallentschädigung gemäß den Regelungen zur Absage von Fahrstunden erhoben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung.
Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung auf der Website der Fahrschule zu entnehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.